Grauzone

In der Kunstszene laufen immer wieder merkwürdige Dinge ab. Die Zeitschrift atelier berichtet regelmäßig in jeder Ausgabe in ihrer Rubrik “Grauzone” darüber. Auf dieser Internet-Seite finden Sie ein Verzeichnis der bisher in der Zeitschrift atelier besprochenen Anbieter archiviert.

Natürlich: Es ist hier nicht von der Regel, sondern von den Ausnahmen die Rede, also im Kunstmarkt unüblichen Angeboten. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung bezüglich einer in der Zeitschrift atelier veröffentlichten “Schwarzen Liste” festgestellt, daß “Bedingungen, unter denen Künstler ihre Werke ausstellen können, zum Wirkbereich der von Art. 5 Abs. 3 GG geschützten Kunst gehören” (1 BvR 1144/90).

Die Liste kann im ‘Member’-Bereich eingesehen werden.